Stadtamt Kufstein
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Baubeginn und Bauüberwachung in Kufstein

In Kufstein beginnt ein Bauprojekt offiziell mit der Erteilung der Baubewilligung (siehe unten) durch die zuständige Baubehörde, nachdem alle notwendigen Unterlagen und Genehmigungen geprüft wurden. Der Baubeginn muss der Baubehörde angezeigt werden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Bauüberwachung in Kufstein stellt sicher, dass die Bauarbeiten den genehmigten Plänen sowie den geltenden Bauvorschriften und -standards entsprechen. Diese Überwachung erfolgt durch die Bauaufsicht der Stadt, die regelmäßige Kontrollen und Begehungen der Baustellen durchführt. Ziel ist es, die Einhaltung von Sicherheitsstandards, Qualitätssicherung und den Schutz der Umgebung während der Bauphase zu gewährleisten. Dazu zählt der Nachweis einer Bauwerkskontrolle.

Bauaufsicht

Das Stadtbauamt überprüft, ob Sie sich bei der Ausführung Ihres Bauvorhabens sowohl an die Gesetze und Verordnungen als auch an die Baubewilligung oder Bauanzeige halten.

Baumängel

Stellt das Stadtbauamt Kufstein während eines Baus wesentliche Mängel fest, wird Ihnen als Bauherr:in die weitere Ausführung der betreffenden Teile des Bauvorhabens untersagt. Sie bekommen für die Behebung der Mängel eine angemessene Frist.

Stellen Sie bei einem Bauvorhaben Mängel fest (z.B. Risse, herabfallende Putzteile oder Dachziegel), wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Kufstein.

Beeinträchtigungen durch Baustellen vermeiden

Als Bauherr:in bzw. Bauverantwortliche:r haben Sie bei der Ausführung eines Bauvorhabens dafür zu sorgen, dass das Leben und die Gesundheit von Menschen und die Sicherheit von Sachen nicht gefährdet sowie unzumutbare Belästigungen der Nachbar:innen, insbesondere durch Lärm oder Staub, vermieden werden.

Baulärm & Lärmbeschwerden

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Baulärm ist jedes störende Geräusch, das durch Bauarbeiten auf Baustellen verursacht wird. Die Tiroler Baulärmverordnung 2016 legt die zulässigen Schallimmissionen von Baustellen und die Art ihrer Ermittlung fest.

In der neuen Baulärmverordnung sind keine Grenzwerte mehr für den Lärm definiert. Zur Beurteilung des Baulärms wird der Zeitraum des Auftretens, die Entfernung zwischen der Baustelle und Nachbargrundstücken sowie das Ausmaß des Schutzbedürfnisses berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Bauarbeiten nur mit einer Ausnahmebewilligung bzw. mit Maßnahmen zur Lärmminderung zulässig.

Eine Ausnahmebewilligung zu den Vorgaben der Baulärmverordnung kann vom Bauherrn bzw. der Bauherrin beantragt werden, wenn die Bauarbeiten sonst nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Mehrkosten durchgeführt werden könnten. Für die Bewilligung oder bei Fragen wenden Sie sich an das Satdtbauamt Kufstein, Referat Hochbau, Brandschutz und Bauphysik.

Verkehrsführung

Bevor Sie auf oder neben der Straße zu bauen beginnen können, brauchen Sie eine verkehrsrechtliche Genehmigung. In Ihrem Verkehrsbescheid sind die von Ihnen durchzuführenden Maßnahmen angeführt. In der Regel kümmert sich Ihre Baufirma um diese Angelegenheit.

Für Fragen zur Verkehrsführung, Verkehrsbehinderung oder zur verkehrsrechtlichen Genehmigung wenden Sie sich an das Stadtbauamt Kufstein, Abteilung Tiefbau.
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Stadtbauamt Kufstein

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