21. Mai 2026
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Aktuelle Informationen Heizkostenzuschuss
Um insbesondere einkommensschwächere Haushalte gezielt zu unterstützen, beschloss die Tiroler Landesregierung im Mai 2026 die Richtlinie für den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027.
Der Heizkostenzuschuss kann von 1. Mai bis 31. Oktober 2026 beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig Euro 250 pro Haushalt und die Auszahlung erfolgt ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.
Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen (siehe unten).
Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, wird per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular zugestellt.
Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch ab September 2026.
Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Förderentscheidung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen (Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung)
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet.
Nettoeinkommensgrenzen
1.435 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
2.265 Euro pro Monat für zwei Personen
2.665 Euro pro Monat für drei Personen
2.965 Euro pro Monat für vier Personen
+ 300 Euro pro Monat für jede weitere Personen
Die Antragstellung erfolgt über die Gemeinde oder über das Online-Formular siehe nachfolgend
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