Stadtamt Kufstein
Wir verwenden Cookies für dein individuelles Surf-Erlebnis, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. (inkl. US-Anbietern)

Sportförderung

Die Stadt Kufstein unterstützt den Sport in all seinen Facetten – von Nachwuchsförderung bis hin zu Vereins- und Spitzensport. Mit finanzieller Hilfe, modernen Sportstätten und gezielten Initiativen schaffen wir optimale Bedingungen für Bewegung, Wettkampf und Gemeinschaft.

Richtlinie zur Verwendung der Sportförderungsmittel

Präambel

Zielgruppe der Sportförderung sind ausschließlich Kufsteiner Sportvereine (Vereine, deren Sitz in Kufstein ist) bzw. Kufsteiner Sportler:innen (die in Kufstein ihren Hauptwohnsitz haben). Besonders gefördert werden vor allem jene Vereine, die besonderes Augenmerk auf die Förderung von jungen Sportler:innen setzen. Der Stadt Kufstein ist es ein großes Anliegen, sowohl Mannschaften, als auch Einzelsportler:innen zu unterstützen und zu fördern. Ziel der Förderung ist sowohl der Spitzen- als auch der Breitensport.

Voraussetzung für eine Sportförderung durch die Stadtgemeinde Kufstein ist ein jährliches Ansuchen an den Sportausschuss der Stadtgemeinde. Dem Ansuchen sind die entsprechenden Nachweise, wie Mitgliederanzahl, Rechnungen usw. beizulegen. Des Weiteren sind dem Sportausschuss Förderungen von anderen Stellen, wie Land, Bund oder Dachverbänden mitzuteilen. Der Sportausschuss gewährt nach entsprechender Vorberatung und über Beschluss des Stadtrates nach Maßgabe der folgenden Richlinie die Sportförderungsmittel.

Dem Stadtrat kommt nach Vorberatung und Antragstellung im Sportausschuss das Recht zu, in Einzelfällen Förderungen zu gewähren, die von den folgenden Sportförderungsrichtlinien abweichen (Sondersubventionen).

1. Jährliche Subventionen

a) Vereinssubventionen

Grundsätzlich erhält jeder Kufsteiner Sportverein aufgrund eines entsprechenden Ansuchens an den Sportausschuss eine jährliche Subvention in Höhe von € 400,--.

Diese Grundförderung kann sich je nach Mitgliederanzahl der Vereine um die nachstehend angeführten Beträge erhöhen. Voraussetzung für diese jährliche Zusatzförderung ist der schriftliche Nachweis der Mitgliederanzahl bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres.

Mitgliederstand (aktive Mitglieder)Kinder bzw. JugendlicheSondersubvention
100 bis 19925 bis 99€ 400,-
200 bis 299100 bis 199€ 550,-
300 bis 399200 bis 299€ 700,-
über 400über 300€ 750,-

b) besondere Förderung für Mannschaftssportarten

Vereine, deren Mannschaften an diversen Meisterschaften teilnehmen, werden von der Stadt Kufstein zusätzlich wie nachstehend aufgelistet unterstützt. Ein entsprechender Nachweis für die tatsächliche Teilnahme an dem Wettbewerb ist Voraussetzung für diese Sportförderung.

LeistungskategorieSondersubvention
Teilnahme an Meisterschaften der höchsten Spielklasse österreichweitBis max. € 2.500,- (je nach Aufwand des Spielbetriebes)
Teilnahme an bundesländerübergreifenden MeisterschaftenBis max. € 1.500,- (je nach Aufwand des Spielbetriebes)
Sonstige MeisterschaftenHöhe der Subvention liegt im Ermessen des Sportbeirates

c) besondere Förderung für Einzelsportler:innen

Sportler:innen (Hauptwohnsitz in Kufstein), die in einer Einzelsportart tätig sind oder keinem Verein angehören oder besonders herausragende Leistungen in ihrer Sportart erbringen, können von der Stadt Kufstein eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu € 800,- erhalten.

2. Subventionen von Sportausrüstung

Neben den bereits angeführten Förderungen erhält jeder Verein Sportförderung für die Anschaffung von diversen Sportgeräten, die zur Ausübung der jeweiligen Sportart bzw. zur Abhaltung von Sportveranstaltungen benötigt werden. Die Höhe der jeweiligen Förderung ist mit 20 % des Neuanschaffungspreises begrenzt. Ein Ansuchen auf Subvention von Sportausrüstung kann lediglich einmal jährlich gestellt werden.

Nicht umfasst von dieser Förderung sind zum Beispiel der Kauf und die Beflockung von Sportdressen (Ausnahme siehe Punkt 7), der Ankauf von den diversen Bällen, Anschaffung für das Vereinsheim wie Elektrogeräte, Kabel, Lautsprecher, Lichtanlage usw.

3. Subventionen von Sportstätten

Die Stadt Kufstein ist bemüht, allen Vereinen bzw. allen Sportler:innen eine entsprechende Sportstätte (Plätze, Hallen usw.) zur Verfügung zu stellen und zu erhalten. Ist dies nicht möglich, zum Beispiel aufgrund von natürlichen Gegebenheiten oder zu hoher Errichtungs- und erhaltungskosten, so kann dem jeweiligen Verein eine Sondersubvention zur Ausübung des Sportes in dernäheren Umgebung (Bezirk Kufstein) gewährt werden. Darunter fallen einmalige/jährliche Zuschüsse für Errichtungs- und Anschaffungskosten, Eintrittstickets, Buskosten für die Fahrten zur Sportstätte usw. Die Höhe der jeweiligen Förderung liegt im alleinigen Ermessen der Stadtgemeinde Kufstein und wird jedes Jahr neu entschieden. Auf diese Art der Subvention entsteht kein Rechtsanspruch auf eine wiederkehrende Subvention.

Für Sportstätten die außerhalb des Stadtgebietes von Kufstein liegen, werden grundsätzlich keine Kosten für die Erhaltung der Sportstätte übernommen.

4. Subventionen von Veranstaltungen

Folgende Veranstaltungen, die von Kufsteiner Vereinen in Kufstein durchgeführt werden, werden von der Stadt Kufstein wie folgt unterstützt:

VeranstaltungSubvention
Stadtmeisterschaft (mit öffentlicher Ausschreibung) € 100,-
Tiroler Meisterschaften € 250,-
Österreichische Meisterschaften und internationale Turniere € 400,-
Veranstaltungen anlässlich von runden Vereinsjubiläen: 10 Jahre € 200,-
25 Jahre, 50 Jahre und alle weiteren 25 Jahrebis max. € 750,- (abhängig von der Mitgliederzahl)

Österreichische Meisterschaften und int. Turniere: Pro Tag kann maximal eine Subvention von € 400,- ausbezahlt werden. Findet das Turnier an zwei Wochentagen statt, so wird eine Subvention von € 600,- ausbezahlt. Für jeden weiteren Tag, an dem das Turnier stattfindet, werden weitere € 100,- ausbezahlt. Anhand der Teilnehmerzahl und des Aufwandes kann der Sportausschuss über eine erhöhte Subvention entscheiden. Mehrere Turniere (versch. Altersklassen, Kategorien) an einem Wochenende werden nicht gesondert subventioniert.

Nicht gefördert werden Vereinsmeisterschaften und die Abhaltung von Trainingslagern, die in Kufstein oder an einem anderen Ort abgehalten werden.

5. Subvention von Vereinsbussen

Beklebung der kompletten Rückseite für € 4.000,- (für mind. 5 Jahre bei Neuanschaffung).

Andere Positionen der Folierung werden vom Sportausschuss jeweils nach Vorlage einer Skizze beschlossen.

Zum Zweck der korrekten Markenkommunikation der Marke Kufstein ist vor Auszahlung einer Subvention für Fahrzeugwerbung die Freigabe der korrekten Darstellung durch das Stadtmarketing einzuholen. Die Kosten der Beklebung wird vom Standortmarketing übernommen. Das Motiv kann vom Standortmarketing jederzeit (in diesen 5 Jahren) aktualisiert werden.

Diese Fördermaßnahme wird vorläufig auf maximal 5 Vereinsbusse limitiert.

6. Fahrtkostenzuschuss

Da nicht alle Sportveranstaltungen (Turniere, Wettkämpfe usw.) in Kufstein abgehalten werden können, erhalten Vereine für diese Fahrten einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von € 0,15 pro gefahrenem Kilometer. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass diese Fahrten mit dem Vereinsbus zurückgelegt werden und das Fahrtenbuch vorgelegt wird. Diese Subvention ist mit einem jährlichen Betrag von € 2.000,- beschränkt.

7. Subvention für Spielbekleidung

  • Variante Logo Klein
  • Variante Logo Groß

Zum Zweck der korrekten Markenkommunikation der Marke Kufstein ist vor Auszahlung einer Subvention für Drucksorten die Freigabe der korrekten Darstellung durch das Stadtmarketing einzuholen (Siehe Vorgaben Standortmarketing GmbH).
Es wird über die Höhe des Zuschusses (bis maximal 25 % der Anschaffungskosten) nach Rücksprache und Freigabe des Standortmarketings entschieden. Die Druckkosten werden vom Standortmarketing getragen.

8. Sondersubventionen

Unabhängig von den erwähnten Subventionen kann über Antrag des Sportausschusses der Stadtrat bei besonderen Veranstaltungen oder bei besonders herausragenden Leistungen der jeweiligen Vereine bzw. Sportler:innen nach freiem Ermessen Sondersubventionen gewähren.

9. Rechtsanspruch

Die nach dieser Richtlinie zuzuerkennenden Subventionen und/oder Sondersubventionen werden von der Stadtgemeinde Kufstein als Trägerin von Privatrechten gewährt. Es besteht darauf kein Rechtsanspruch und werden diese auch nicht automatisch im Folgejahr gewährt.

Im Sinne des Antrages des Stadtmarketingausschusses vom 26.06.2018 und des Beschlusses des Stadtrates vom 2.07.2018 ist zum Zweck der korrekten Markenkommunikation der Marke Kufstein vor Auszahlung einer Subvention für Drucksorten bzw. bedruckte Textilien die Freigabe der korrekten Darstellung durch das Stadtmarketing einzuholen.

10. Genehmigung / In Kraft Treten

Diese Richtlinie liegt den Gremeinderatsbeschlüssen vom 7.05.2019, 16.12.2020 und 8.02.2023 zugrunde. Im Übrigen gilt die Sportsatzung der Stadt Kufstein.

Fristen

Jährliches Subventiosansuchen (für das laufende Jahr): Bis zum 31.3.

Einmalige Budgetwünsche (für das Folgejahr): Bis zum 31.8.

Hinweis zu den Upload-Möglichkeiten: Es werden an dieser Stelle nur PDF oder Word-Dokumente angenommen.
In der Folge können weitere Dokumente als Beilage hochgeladen werden. Auch hier bitte ausschließlich im pdf- oder docx-Format.

Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen.

2024_Kufstein_Männer-Kontakt_stock-adobe

Lukas Miller

Sportabteilung

Ihr direkter Draht zu uns

Fischergries 14
6330 Kufstein